ARBEITSSICHERHEIT
Folgende Schutzmassnahmen sollten bei der Verarbeitung von bauchemischen Produkten grundsätzlich eingehalten werden:
- Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden
- Bei der Arbeit weder rauchen, essen noch trinken
- Verwenden von persönlicher Schutzkleidung und Handschuhen
- Beachten der Produkt- und Sicherheitsdatenblätter
LAGERUNG
- Behälter dicht geschlossen lagern
- Vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen
- Gebinde trocken und frostfrei an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren
- Lagerstabilität mindestens 6 Monate
- Im Winter das Gebinde vor der Verarbeitung möglichst bei Raumtemperatur lagern
TRANSPORT
- Die Ladung muss ausreichend gesichert transportiert werden
- Beim Transport von Gefahrgütern muss ein Feuerlöscher (2 kg Inhalt) auf dem Fahrzeug vorhanden sein
- Der Fahrer muss die Ladungspapiere zur Verfügung haben
- Der Transport muss gemäss den allgemein gültigen ADR-Transportbestimmungen erfolgen
- Der Katalysator muss separat von den Harzen transportiert werden (z.B. in einer Kartonkiste)
- Die Palette und die Gebinde jederzeit vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitze schützen
UMWELTVERTRÄGLICHKEITEN
Eine Geruchsbelästigung bei der Verarbeitung von WestWood PMMA-Harzen kann nicht ausgeschlossen werden. Auch durch haustechnische Lüftungsanlagen kann es zu einem Eintrag des PMMA-Geruchs kommen. Aufgrund der sehr niedrigen Geruchsschwellenwerte des flüssigen PMMA (Monomere) ist der Geruch sehr leicht wahrnehmbar. Geringste Mengen in der Luft werden durch den menschlichen Geruchssinn als störend wahrgenommen. PMMA ist nach den gültigen gesetzlichen Regelungen (Chemikalien-Gesetz, Gefahrstoffverordnung) nicht als gesundheitsschädlich anzusehen. Falls die Verarbeitung in geschlossenen Räumen erfolgen soll, ist für eine Zwangsentlüftung mit mindestens 7-fachem Luftaustausch pro Stunde zu sorgen. Einen Atemschutz bei der Verarbeitung ist in Fällen einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte anzuwenden. Emissionen sind nach der vollständigen Aushärtung der PMMA-Harze nicht mehr vorhanden. Bei Beachtung der grundlegenden Sicherheitshinweise stellen PMMA-Harze keine gesundheitliche Gefährdung für den Verarbeiter und das Umfeld dar. Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Bei Interesse verlangen Sie unseren Sachstandbericht zu PMMA, welcher alle Themen rund um die Verarbeitung von PMMA in der Bauwirtschaft, wie Toxizität und Umwelt, behandelt. Auch sind unsere bauökologischen Bewertungen nach dem LEED Standard (Leadership in Energy and Environmental Design) und die eco-bau Zertifikate im Internet einsehbar. Es gelten unsere Sicherheitsdatenblätter, welche alle zum freien Download auf unserer Homepage abrufbar sind.
ENTSORGUNG
Bleiben Restmengen übrig oder müssen Abdichtungen oder Beschichtungen wieder entfernt werden, so gelten diese in ausreagiertem Zustand als Baustellenmischabfall und können in der Regel auf der Deponie entsorgt werden. Ansonsten gelten die in den Sicherheitsdatenblättern angegebenen EAK-Abfallschlüssel-Nummern, z.B. 170203 (Europäischen Abfall Katalog) für die regionalen Entsorger.